Bei Erkältungskrankheiten, Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber müssen die Kinder unbedingt zu Hause bleiben. Dasselbe gilt natürlich bei Läuse- und Flohbefall. Das kommt auch der eigenen Familie zugute, da sonst auch die Pädagog:innen irgendwann aufgrund dieser Krankheiten ausfallen werden. Sie dürfen erst wieder den Kindergarten kommen, wenn sie seit 24 Stunden fieberfrei sind.

Bei schweren und ansteckenden Krankheiten

Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienangehörigen an einer ansteckenden Krankheit muss das Kindergartenkollegium sofort informiert werden. Dazu gehören Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten. Ebenso Diphtherie, Tuberkulose, Kinderlähmung und ansteckende Haut- und Augenerkrankungen. Der Besuch des Kindergartens ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen.

Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit – auch in der Familie – den Kindergarten wieder besucht, kann eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt werden.

Bei Abwesenheit bitte Bescheid geben

Wenn das Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen zuhause bleibt, sollte das den Erzieher:innen möglichst am gleichen Tag mitgeteilt werden – zwischen 07:30 und 08:30 Uhr und gerne per E-Mail.