Die Kosten für die Betreuung des Kindes in unserem Kindergarten besteht aus mehreren Teilen: Dem verpflichtenden monatlichen Elternbeitrag und einer einmaligen Einlage. Außerdem sind jährliche Mitgliedsbeiträge für den Trägerverein fällig, wenn die Eltern diesem beigetreten sind.

Alle finanziellen Themen rund um den Kindergarten werden in einem Finanzgespräch bei Eintritt des Kindes in den Kindergarten mit den Eltern besprochen. Das Kindergartenjahr beginnt am dabei am 1. September des Jahres, und endet am 31. August des folgenden Jahres.

Monatlicher Elternbeitrag

Unsere Kindertageseinrichtung erhebt feste Beiträge für die verschiedenen Betreuungszeiten. Zum Betreuungsbeitrag hinzu kommt monatlich ein Frühstücksgeld sowie ggf. ein Mittagessensbeitrag. Diese Beiträge werden von uns per Lastschriftverfahren am Anfang des jeweiligen Monats eingezogen.

Für den Kindergarten sind die Beiträge wie folgt festgelegt:

  • Verlängerte Öffnungszeiten: 185 € (165€ + 20€ Frühstück)
  • Ganztagsplatz: 350 € (230€ + 20€ Frühstück + 100€ Mittagessen)

Für die Krippe gelten die folgenden Beiträge:

  • Verlängerte Öffnungszeiten: 335 € (230€ + 5€ Vesper + 100€ Mittagessen)
  • Ganztagsplatz: 470 € (365€ + 5€ Vesper + 100€ Mittagessen)

Für jedes weitere Kind aus derselben Familie in unserer Einrichtung gibt es eine monatliche Ermäßigung von 15 €.

Unter einer bestimmten Einkommensgrenze können die Betreuungsbeiträge und der Mittagessensbeitrag vom Jugendamt bezuschusst bzw. ganz übernommen werden.

Einmalige Einlage

Weil der Träger des Kindergartens ein gemeinnütziger, nicht wirtschaftlicher Verein ist, ist die Bereitstellung von Einlagen zur Bestreitung der anfallenden Kosten notwendig. Bei Aufnahme des Kindes in den Kindergarten ist eine Einlage als zinsloses Darlehen bzw. als Kaution zu leisten. Sie dient auch zur Verrechnung eventueller Rückstände von Elternbeiträgen.

Nach Beendigung der Kindergartenzeit und nach Eingang einer schriftlichen Kündigung bzw. Inkrafttreten einer Kündigung wird die Einlage mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zurückerstattet. Eine Kündigung der Einlage kann nur in Verbindung mit einer Kündigung des Kindergartenplatzes wirksam werden.

Die Elterneinlage kann nach Austritt aus dem Kindergarten gespendet werden. Wird die Einlage nicht bis zum Ende eines Jahres nach Austritt des Kindes aus dem Kindergarten gekündigt, geht sie automatisch an den Verein über.

Aktuell beträgt die einmalige Einlage 300 €.

Jährliche Vereinsbeiträge

Träger des Kindergartens ist der „Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V.“. Eine Mitgliedschaft der Eltern im Verein wichtig und wünschenswert, während ihre Kinder bei uns sind.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von den Eltern selbst festgelegt, sollte jedoch einen Betrag von 40 € pro Jahr nicht unterschreiten.

In der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung wird unter anderem über die Einahmen und Ausgaben des Vereins berichtet. Die Mitglieder entscheiden über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge. Sie haben an der Mitgliederversammlung Stimm- und Wahlrecht.

Kontoverbindung

Das Konto für Elternbeitrag, Einlagen, Vereinbeiträge und Spenden lautet:

IBAN: DE63 6929 1000 0214 2557 23
BIC: GENODE61RAD
Bank: Volksbank Konstanz