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Aufsicht
Die Erzieherinnen sind für die ihnenanvertrauten Kinder während der Öffnungszeiten des Kindergartens verantwortlich. Auf dem Weg zum und vom Kindergarten sind die Eltern/ Erziehungsberechtigten für ihre Kinder verantwortlich. Insbesondere tragen Eltern/ Erziehungsberechtigte Sorge dafür, dass ihre Kinder ordnungsgemäß und pünktlich vom Kindergarten abgeholt werden. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Erzieherinnen in den Räumen des Kindergartens und endet mit der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Erziehungsberechtigten bzw. einer von den Eltern/ Erziehungsberechtigten beauftragten Person. Haben die Eltern/ Erziehungsberechtigten erklärt, dass das Kind alleine nachhause darf, endet die Aufsichtspflicht bei Verlassen des Kindergartengebäudes. |
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