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Elterneinlage und Elternbeitrag
Einlage Weil der Träger des Kindergartens ein gemeinnütziger, nicht wirtschaftlicher Verein ist, ist die Bereitstellung von Einlagen zur Bestreitung der anfallenden Kosten notwendig. Bei Aufnahme des Kindes in den Kindergarten ist eine Einlage als zinsloses Darlehen, bzw. als Kaution zu leisten. Sie dient auch zur Verrechnung eventueller Rückstände von Elternbeiträgen. Die Höhe der Einlage richtet sich nach dem Bedarf des Kindergartens. Nach Beendigung der Kindergartenzeit und nach Eingang einer schriftlichen Kündigung, bzw. Inkrafttreten einer Kündigung, wird die Einlage mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zurückerstattet. Eine Kündigung der Einlage kann nur in Verbindung mit einer Kündigung des Kindergartenplatzes wirksam werden. Die Elterneinlage kann nach Austritt aus dem Kindergarten gespendet werden. Wird die Einlage nicht bis zum Ende eines Jahres nach Austritt des Kindes aus dem Kindergarten gekündigt, geht sie automatisch an den Verein/ Kindergarten über. |
| Elternbeitrag Unsere Kindertageseinrichtung erhebt feste Beiträge für die verschiedenen Betreuungszeiten. Zum Betreuungsbeitrag hinzu kommt monatlich ein Frühstücksgeld, (nicht in der Krippengruppe) sowie ggf. ein Mittagessensbeitrag. Diese Beiträge werden von uns per Lastschriftverfahren zwi. dem 1. und 8. des Monats eingezogen. Unter einer bestimmten Einkommensgrenze können die Betreuungsbeiträge und der Mittagessensbeitrag vom Jugendamt bezuschusst werden. Das Kindergartenjahr beginnt am 1.9. des Jahres, und endet am 31.8. des folgenden Jahres. Alle Dinge rund um die Finanzen des Kindergartens, werden in einem Finanzgespräch nach Kindergarteneintritt mit den Eltern besprochen. |
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