Regelung in Krankheitsfällen

Bei Erkältungskrankheiten, Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Fieber, sind die Kinder zu Hause zu behalten. Das gleiche gilt bei Läuse- und Flohbefall.
Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienangehörigen an einer ansteckenden Krankheit muss dem Kindergartenkollegium sofort Mitteilung gemacht werden. Dazu gehören Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten. Ebenso Diphtherie, Tuberkulose, Kinderlähmung und ansteckende Haut- und Augenerkrankungen. Der Besuch des Kindergartens ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen.
Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit - auch in der Familie-, den Kindergarten wieder besucht, kann eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt werden.
Das Fernbleiben vom Kindergarten sollte den Erzieherinnen möglichst am gleichen Tag mitgeteilt werden. (Am besten zwischen 7.30 und 8.30 Uhr).
© Freier Waldorfkindergarten Konstanz e.V.